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Datenschutzbestimmungen

  • Was macht der Verein Freunde des Welser Tiergartens?
    Die Freunde des Welser Tiergartens sehen sich als Förderverein des Welser Tiergartens. Das Vereinszweck besteht im Erhalt, der Förderung und der Weiterentwicklung des Welser Tiergartens. Diese Ziele sollen mittels ordentlichen Mitgliedschaften, Fördermitgliedschaften sowie Tierpatenschaften erreicht werden. Neben finanzieller sowie tatkräftiger Unterstützung versuchen die Freunde des Welser Tiergartens den Welser Tiergarten auch im Bewusstsein der Menschen zu verankern - regional und überregional.
  • Sind die Freunde des Welser Tiergartens ein gemeinnütziger Verein?
    Jein. Alle Einnahmen des werden ausnahmslos für die Erreichung der Vereinsziele genutzt, im abgabenrechtlichen Sinne liegt allerdings keine Gemeinnützigkeit vor. Ein steuerliches Absetzen Ihrer Förderbeiträge oder Spenden ist somit nicht möglich.
  • Wie setzt sich der Verein zusammen?
    Der Verein setzt sich wie folgt zusammen: 1) Vorstand Obmann, Kassier, Schriftführer sowie deren Stellvertreter:innen plus ein von der Stadt Wels nominiertes Mitglied in Form des für den Welser Tiergarten zuständigen Referenten 2) ordentliche Mitglieder Mitglieder, die tatkräftig die Ziele des Vereins unterstützen und bei Veranstaltungen, Projekten, Aktionen etc. mitwirken. 3) Fördermitglieder Mitglieder, die die Vereinsziele mittels einem erhöhten Mitgliedsbeitrag unterstützen. Dies können sowohl Privat- wie auch juristische Personen sein. 4) Ehrenmitglieder Mitglieder, die sich durch besonderen Einsatz für den Verein bzw. dessen Ziele verdient gemacht haben.
  • Wo finde ich die Statuten des Vereines?
    Hier:
  • Wie kann ich den Verein unterstützen?
    Sie können den Verein auf unterschiedlichste Art und Weise unterstützen: 1) Als ordentliches Mitglied Als solches wirken Sie aktiv mit und unterstützen den Verein bei seinen Aktivitäten. Ob als Aufsichtsperson im Tiergarten, als Werbetreibender, als Helfer bei Veranstaktungen oder vielen, vielen andern allfälligen Tätigkeiten 2) Als Fördermitglied Als Fördermitglied unterstützen Sie den Verein in Form eines jährlichen Förderbeitrages und helfen dabei, die Projekte des Vereines zu finanzieren. 3) Als Tierpate Als Tierpate leisten Sie einen Beitrag zur Haltung sowie Pflege Ihres Patentieres.
  • Wofür werden die Einnahmen des Vereines verwendet?
    Der Verein nutzt seine Einnahmen für... ... die Subventionierung von Projekten des Welser Tiergartens ... die Umsetzung eigener Projekte im oder für den Welser Tiergarten ... die Anschaffung von neuen Tieren oder Arten, im Besonderen zur Verhinderung von Paarlosigkeit ... die Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des Welser Tiergartens ... der Überbrückungsfinanzierung von Anschaffungen des Welser Tiergartens
  • Warum sollte ich ordentliches Mitglied bei den Freunden des Welser Tiergartens werden?
    Als Mitglied der Freunde des Welser Tiergartens haben Sie die Möglichkeit einen Beitrag zum Erhalt, der Förderung, Unterstützung sowie Weiterentwicklung des Welser Tiergartens zu leisten. Einerseits aktiv und tatkräftig bei der Mitwirkung an Veranstaltungen, Projekten und Aktionen, andererseits auch finanziell mittels Ihrem Mitgliedsbeitrag.
  • Wie alt muss ich sein, um ordentliches Mitglied werden zu können?
    Das Mindestalter um ordentliches Mitglied zu werden beträgt derzeit 18 Jahre. Wir arbeiten aber derzeit am Aufbau einer Jugendsektion, durch welche auch Kinder und Jugendliche für den Verein tätig werden können.
  • Wer entscheidet über meine Aufnahme als ordentliches Mitglied?
    Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet der Vereinsvorstand. Sieht dieser triftige Gründe, dass eine Person dem Verein evtl. Schaden nehmen lassen könnte, so behält sich dieser das Recht vor, einen Antrag auf Aufnahme abzulehnen. Gründe hierfür können bspw. sein: generelles vereinsschädigendes Verhalten, Interessenskonflikte, Zugehörigkeit zu radikalen Gruppen, ...
  • Wie lange gilt meine ordentliche Mitgliedschaft?
    Die ordentliche Mitgliedschaft ist grundsätzlich unbefristet und gilt, so lange der Mitgliedsbeitrag fristgerecht bezahlt wird. Die Mitgliedschaft kann seitens des Mitgliedes jederzeit gekündigt werden, es erfolgt dabei jedoch keine Aliquotierung des Mitgliedsbeitrages. Eine Beendigung der Mitgliedschaft bzw. ein Ausschluss eines Mitglieds kann bei vereinsschädigenden Verhalten auch seitens des Vorstandes ausgesprochen werden. Ein Austritt aus dem Verein kann mittels Email an mitgliedschaft@tiergartenfreunde.at bekannt gegeben werden.
  • Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag entrichten?
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist immer mit 05.01. zu entrichten. Sollte dieser nach zweimaliger Mahnung nicht beglichen sein, kann ein Ausschluss ausgesprochen werden.
  • Habe ich als ordentliches Mitglied ein Stimmrecht bei der Generalversammlung?
    Selbstverständlich! Bei der Generalversammlung entscheiden Sie mit und wählen den Vorstand, stimmen über Statutenänderungen ab und .... Spätestens drei Wochen vor der alle 4 Jahre stattfindenden ordentlichen als auch zu jeder außerordentlichen Generalversammlungen erhalten sie eine Einladung. Dort steht jedem ordentlichen Mitglied eine Stimme zu. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, können Sie Ihre Stimme auch schriftlich an einen anwesenden Stellvertreter übertragen.
  • Wie kann ich meine ordentliche Mitgliedschaft kündigen?
    Sie können Ihren Austritt aus dem Verein mittels Email an mitgliedschaft@tiergartenfreunde.at bekannt geben. Eine Aliquotierung des Mitgliedsbeitrages erfolgt dabei nicht.
  • Warum sollte ich Fördermitglied bei den Freunden des Welser Tiergartens werden?
    Wenn Sie die Freunde des Welser Tiergartens und somit auch den Welser Tiergarten an sich unterstützen möchten, aber keine Zeit oder die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung haben, ist eine Fördermitgliedschaft die beste Option für Sie, dennoch einen Beitrag zu leisten.
  • Habe ich als Fördermitglied ein Stimmrecht bei der Generalversammlung?
    Nein. Stimmberechtigt sind ausnahmslos ordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder des Vereins.
  • Wie lange gilt meine Fördermitgliedschaft?
    Ihre Fördermitgliedschaft erneuert sich jährlich automatisch. Die Zahlung des Förderbeitrages ist jährlich mit 05.01. fällig.
  • Wie kann ich meine Fördermitgliedschaft kündigen?
    Sie können Ihre Fördermitgliedschaft jederzeit mittels Email an mitgliedschaft@tiergartenfreunde.at kündigen. Es erfolgt dabei keine Aliquotierung des Förderbeitrages.
  • Warum sollte ich eine Tierpatenschaft übernehmen?
    Mit einer Tierpatenschaft leisten Sie einen Beitrag zur Haltung wie auch Pflege Ihres Patentieres. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem Aufwand für die Versorgung des jeweiligen Tieres. Zusätzlich helfen Sie dem Verein dabei andere Projekte zur Förderung des Welser Tiergartens zu ermöglichen.
  • Kann ich auch als Verein oder Unternehmen eine Tierpatenschaft übernehmen?
    Ja. Hierfür kontaktieren Sie uns bitte unter patenschaft@tiergartenfreunde.at.
  • Wie lange hält meine Patenschaft an?
    Patenschaften werden für ein Jahr vergeben und enden mit dem Tag und Monat der Übernahme.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Vereins:

Freunde des Welser Tiergartens

c/o Stadtpark 1, 4600 Wels

datenschutz@tiergartenfreunde.at

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